Tagespflege ist bezahlbar !!!
- Jedes Kind hat ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf einen Betreuungsplatz,auch ohne Berufstätigkeit der
Eltern.
- Je nach Bruttojahreseinkommen werden keine oder nur anteilige Elternbeiträge entrichtet, genau wie beim
Kitabesuch.
- Wenn ein Geschwisterkind bereits eine Kita besucht, ist der Tagespflegeplatz beitragsfrei bzw. nur der teurere
Platz ist kostenpflichtig.
- Bei der Antragsstellung für die Kostenübernahme vom Jugendamt werden Sie vom cse und mir
unterstützt